Allgemeine Geschäftsbedingungen der EVIAS GmbH,
Auf dem Viertel 15, D-76887 Bad Bergzabern
Stand: 23.07.2015
1. Vorbemerkung
1.1. Alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung der nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Abweichenden entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Eine Bezugnahme auf ein Schreiben, welches allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder darauf hinweist, reicht hierfür nicht aus.
1.2. Nachfolgende AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass diese erneut gesondert vereinbart werden müssen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
2. Vertragsschluss
2.1. Alle den Vertrag und seine Ausführungen betreffenden Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestellbestätigung.
2.2. Unsere Angebote und die darin enthaltenen Zeichnungen und Abbildungen und sonstige Leistungsdaten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. An die Preise in ausdrücklich als verbindlich gekennzeichneten Angeboten halten wir uns vier Wochen ab Angebotserstellung gebunden, es sei denn im Angebot ist etwas anderes ausgewiesen. Ausgenommen von der Angebotsbindung sind unvorhersehbare Preisanpassungen durch den Lieferanten.
2.3. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Sache/Leistung erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.
2.4. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestellbestätigung zustande.
Sollte es im Einzelfall keine Bestellbestätigung geben, ist für den Inhalt des Vertrages unser Angebot entscheidend. Hiernach bemisst sich Leistung und Lieferumfang.
2.5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
2.6. An unseren Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, auch in elektronischer Form, haben wir die alleinigen Eigentums- und Urheberrechte. Diese dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.
2.7. Erfolgt eine Lieferung im Austausch an den Kunden, so ist der Kunde verpflichtet innerhalb 7 Tagen das Austauschgerät an den vereinbarten Empfänger auf seine Lasten zu versenden.
2.8. Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung ergeben sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Der Quellcode ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht Vertragsgegenstand und wird nicht mitgeliefert.
3. Lieferung /Lieferzeit
3.1. Die von uns in Aussicht gestellten Liefertermine/Fristen sind unverbindlich. Es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Liefertermin vereinbart wurde.
Die Einhaltung des festen Liefertermins setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt, insbesondere bei der vollständigen Klärung aller Einzelheiten des Vertrags mitwirkt, Unterlagen und Dokumente im vereinbarten Umfang rechtzeitig an uns übermittelt und Anzahlungen pünktlich leistet. Kommt der Kunde dem nicht nach oder in sonstiger Weise in Verzug verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
Darüber hinaus sind wir berechtigt, den uns aus diesen Gründen entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendung ersetzt zu verlangen.
3.2. Bei Lieferverzögerung/Lieferhemmnis wegen höherer Gewalt oder aufgrund von unvorhergesehenen und nicht von uns zu vertretenen Umständen, insbesondere Lieferschwierigkeiten des Herstellers oder des Lieferanten verpflichten wir uns, erst nach der Beseitigung des Hemmnisses, die Lieferung auszuführen. Der Kunde wird von uns unverzüglich informiert.
3.3. Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung entbunden.
3.4. Teillieferungen sind zulässig, sofern dem Kunden aus der Teilleistung kein erheblicher Mehraufwand entsteht.
3.5. Die Lieferfrist ist eingehalten, sobald die Sendung zum Versand bereitsteht. Sollte sich die Ablieferung aus vom Kunden zu verantwortlichen Gründen verzögern, sind wir berechtigt, zusätzlich ein pauschales Lagerentgelt in Höhe von 0,5 % des Nettorechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat in Rechnung zu stellen.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, darüberhinausgehende Lagerkosten, sofern diese anfallen, geltend zu machen.
3.6. Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
Verzögert sich die Absendung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr bereits am Tage der Fertigstellung zum Versand auf den Kunden über. Wir haften nicht – auch bei frachtfreier Lieferung – für Beschädigung oder Verluste während der Beförderung.
3.7. Transportversicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch gegen Vorauszahlung ab.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher auch künftiger und auch bereits entstandener Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in unserem Eigentum (Vorbehaltsware).
4.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Einwendungen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
4.3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und weiterzuverarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
4.4. Der Kunde versichert die Ware gegen die üblichen Risiken.
4.5. Verarbeitungen erfolgen für uns als Hersteller ohne uns zu verpflichten. An der neuen Sache steht uns das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeitenden Sache zu. Alle bezüglich der Vorbehaltsware aus der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung entstehenden Forderungen tritt der Kunde sicherheitshalber bereits jetzt in voller Höhe an uns ab. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Forderung im eigenen Namen einzuziehen, so lange wir die Einzugsermächtigung nicht wegen Zahlungsverzugs des Käufers widerrufen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen/Transportbedingungen/Versandkosten
5.1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sowie die dort genannten Zahlungsbedingungen und Zahlungsziele. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Sofern unsere Lieferanten nach Auftragsbestätigung höhere Preise berechnen, behalten wir uns eine Preisanpassung ausdrücklich vor.
5.3. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, verstehen sich die Preise in Euro ausschließlich Versandkosten. Die Versandkosten und sonstige Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
5.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.
Sollten bei der Durchführung des FAT/SAT Mängel auftreten, so ändert dies nichts an der Fälligkeit des Kaufpreises.
5.5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüche die Aufrechnung erklären. Ebenso kann sich der Kunde nur bei unbestrittenen, von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen.
6. Gewährleistung
6.1. Unsere Lieferungen und Leistungen sind unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Sach- und/oder Rechtsmängel muss der Kunde uns gegenüber unverzüglich und schriftlich anzeigen.
Sollten bei der Durchführung des FAT/SAT Mängel auftreten, so sind diese in einer Mängelliste schriftlich zu dokumentieren und uns unverzüglich mitzuteilen.
Nicht rechtzeitig angezeigte Mängel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Handelt es sich um ein Handelsgeschäft, so muss der Kunde den Mangel unverzüglich spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.2. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht binnen einer angemessenen Frist von mind. 14 Tagen nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache kann der Käufer erst verlangen, wenn wir die Beseitigung des Mangels mind. zweimal erfolglos versucht haben, die Beseitigung des Mangels unmöglich oder unzumutbar ist oder von uns abgelehnt wurde.
Im Falle des Fehlschlagens der Ersatzlieferung kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
6.3 Die Kosten der Rücksendung im Falle der Ersatzlieferung oder des Rücktritts vom Kaufvertrag trägt der Käufer. Dies gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher ist.
6.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienst-/Werkleistung. Ausgenommen sind Verschleißteile.
Bei Dienst-/Werkleistung beginnt die Frist mit erfülltem SAT. Beginnt eine Anlage mit der Produktion ohne das zuvor ein schriftlicher SAT durchgeführt wurde, so beginnt die Frist mit der Bereitstellung der Dienstleistung/des Werkes.
6.5. Die Gewährleistung an Fremderzeugnissen anderer Hersteller schließen wir ausdrücklich aus. Wir treten jedoch schon jetzt unsere Ersatzansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten an den Kunden ab.
6.6. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag erstatten wir den Kaufpreis abzüglich einer angemessenen Entschädigung für die bis zur Rückabwicklung gezogene Nutzung. Dies gilt nicht wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
6.7. Werden ohne unsere Zustimmung Änderungen an unseren Leistungen oder an uns gelieferten Waren vorgenommen und wird hierdurch die Mangelanalyse oder Mangelbeseitigung unzumutbar erschwert oder unmöglich, so entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche hierauf. In diesen Fällen steht uns ein Anspruch auf Ersatz unnötiger Mangelanalyse und Mangelbeseitigungskosten zu. Gleiches gilt auch, wenn unsere Betriebs- und Wartungsanweisung nicht befolgt werden. Dies gilt nicht, wenn der Käufer nachweist, dass der Mangel nicht auf diese Umstände zurückzuführen ist.
6.8. Die Kosten der Nacherfüllung trägt der Käufer soweit die Nacherfüllung auf Wunsch oder Veranlassung des Käufers an einem anderen Ort als dem Lieferort erfolgt.
Die Rücksendung von Material erfolgt zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
7. Haftung
7.1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen solange der Käufer Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen geltend macht. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nicht.
7.2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
7.3. Der Käufer hat für eine ausreichende Datensicherung Sorge zu tragen. Die Haftung für einen von uns verschuldeten Datenverlust beschränkt sich auf die Kosten für die Vervielfältigung der Daten von der vom Käufer zu erstellenden Sicherungskopie und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäßen Sicherung der Daten verloren gegangen wären.
7.4. Die Haftung für reine Vermögensschäden, wie Produktionsschäden, Produktionsausfall, Produktionsminderung oder entgangenem Gewinn schließen wir hiermit ausdrücklich aus.
Sollte dieser Haftungsausschluss, gleich aus welchem Rechtsgrund unwirksam sein, wird der Schadensersatz für reine Vermögensschäden, wie Produktionsschäden, Produktionsausfall, Produktionsminderung oder entgangenem Gewinn durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben und im Fall der Unverhältnismäßigkeit zwischen der Höhe des Lieferpreises und der Schadenshöhe auf die Höhe des Lieferpreises begrenzt.
7.5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt von den oben genannten Haftungsbeschränkungen unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.6. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung, d. h.
auch für außervertragliche und deliktische Ansprüche.
8. Rechte an Software und gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte
8.1. Ist Gegenstand des Vertrages die Lieferung einer Software, so erhält der Käufer ein nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software.
Die Software darf nur in dem Umfang genutzt werden, wie sich dies aus der vertraglichen Vereinbarung ergibt. Bei einer Gerätelizenz darf die Software jeweils nur auf einem Gerät installiert und genutzt werden. In keinem Fall hat der Käufer das Recht, die erworbene Software zu vermieten oder in sonstiger Weise unterlizenzieren.
8.2. Der Käufer darf die überlassene Software nicht ändern, kopieren oder anderweitig vervielfältigen. Der Käufer ist jedoch berechtigt eine Sicherungskopie zu erstellen.
8.3. Erfolgen Lieferung nach Zeichnung oder sonstigen Angaben des Bestellers, so trägt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit und dafür, dass Schutzrechte dritter nicht verletzt werden.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten zwischen uns und dem Käufer ist Landau in der Pfalz.
10. Teilunwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die sonstigen Bedingungen im Übrigen voll wirksam.